Fachinformatiker/in (Anwendungsentwicklung) und Fachinformatiker/in (Systemintegration)
Städt. Berufsfachschule für IT-Berufe
3-jährige Berufsausbildung (Vollzeitunterricht) zum/zur
- Fachinformatiker/in - Systemintegration
- Fachinformatiker/in - Anwendungsentwicklung
- halbjähriges Praktikum in Betrieben der Region im 3. Ausbildungsjahr
Ziel
Abschlussprüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Schwerpunkte
Zur Basisqualifikation gehören
- Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen Prozessen
- Methoden der Programmierung
- Codieren (C, HTML, Java Script, PHP)
- Datenbanken (Oracle, MySQL, Access)
- Kenntnisse über Hard-/Software
- Netzwerke
- Betriebssysteme.
Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung
Vertieft wird der Bereich Programmentwicklung durch objektorientierte Programmierung (Java, C#). Diverse DV-Projekte werden umgesetzt.
Fachinformatiker - Systemintegration
Vertieft wird die Fachrichtung Systemintegration durch das Planen und Konfigurieren von IT-Systemen. Verschiedene Projekte werden am Computer praktisch umgesetzt.
Einsatzmöglichkeit
Fachinformatiker - Anwendungsentwicklung
arbeiten hauptsächlich an der Entwicklung von Softwarelösungen. In Unternehmen oder in den IT-Abteilungen der Unternehmen der IT-Branche sind sie Projektmitarbeiter bei Neuentwicklung oder Anpassung von Programmen an Anwenderbedürfnisse. Sie sind auch bei der Kundenberatung im Einsatz. Schwerpunktsprache in der Programmierung ist JAVA, daneben werden noch C, Visual Basic, C# und Scriptsprachen geschult.
Fachinformatiker - Systemintegration
Fachinformatiker/innen der Fachrichtung Systemintegration richten IT-Systeme entsprechend den Nutzeranforderungen ein und betreiben bzw. verwalten sie. Dazu gehört auch, dass sie bei auftretenden Störungen die Felder systematisch und unter Einsatz von Experten- uind Diagnosesystemen eingrenzen und beheben. Sie beraten interne und externe Anwender bei Auswahl und Einsatz der Geräte und lösen Anwendungs- und Systemprobleme. Daneben erstellen Sie Systemdokumentationen und führen Schulungen für die Benutzer durch.
Kosten
- Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
- Auslagenersatz monatlich 5,00 €
- Kostenfreiheit des Schulwegs im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
Förderungsmöglichkeiten
nach den Richtlinien des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)
Aufnahmevoraussetzung
Mittlerer Bildungsabschluss bzw. ein höherwertigerer Abschluss
Anmeldung
- nach Ausgabe der Zwischenzeugnisse im Februar bis 30. April
- vorzulegen:
- Anmeldeformular
- Kopie des aktuellen Zwischenzeugnisses bzw. bei abgeschlossener Schulausbildung des Abschlusszeugnisses
Aufnahmebeschränkung
Bei Platzmangel wird ein Auswahlverfahren angewandt, das sich an den Zeugnisnoten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik orientiert.